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SOLARSTROM fÜR E-AUTOS: NEUER KFW-ZUSCHUSS AB SEPTEMBER 2023

Im Norden Deutschlands erfreut sich die Nutzung von Elektroautos zunehmender Beliebtheit. Eine clevere Investition für Besitzerinnen und Besitzer von Elektrofahrzeugen in dieser Region ist die Installation einer eigenen Ladestation, die mit Solarenergie aus einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher betrieben wird. Noch attraktiver wird diese Option durch die großzügige finanzielle Unterstützung der KfW. Eine wichtige Voraussetzung für diese Förderung ist jedoch, dass bereits ein Elektroauto vorhanden ist oder verbindlich bestellt wurde.

Die Synergie von Elektroautos und Photovoltaik

Immer häufiger sieht man in den Wohnsiedlungen Norddeutschlands das Bild einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, einer Wallbox an der Hauswand und eines Elektroautos auf der Auffahrt. Diese Kombination ermöglicht es den Besitzerinnen und Besitzern von Elektrofahrzeugen, ihr Auto mit selbst produziertem Strom zu laden, was nicht nur finanziell vorteilhaft ist, sondern auch dem Klima zugutekommt. Der Strom, der die Ladestation speist, stammt aus erneuerbaren Energien und nicht aus fossilen Quellen wie Kohle oder Gas.

Die KfW unterstützt Elektroautobesitzerinnen und -besitzer bei der Errichtung einer umweltfreundlichen Ladeinfrastruktur und führt ab dem 26. September 2023 das neue Zuschussprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (Programmnummer 442) ein. Dieses Programm erstattet bis zu 10.200 Euro für die Installation einer Kombination aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Das Besondere daran: Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss!

Bedingungen für die KfW-Förderung: Bereits vorhandenes oder bestelltes Elektroauto

Die Förderung richtet sich an alle, die bereits ein Elektroauto besitzen oder verbindlich bestellt haben. Dies unterscheidet sich wesentlich von dem früheren KfW-Programm „Ladestationen für Elektroautos“, bei dem auch eine Förderung für die Installation einer Wallbox ohne vorhandenes Elektroauto möglich war.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Immobilie, an der die Ladestation, Photovoltaikanlage und der Solarstromspeicher installiert werden, in Ihrem Eigentum steht und von Ihnen selbst genutzt wird.

Höhe der Förderung je nach Leistung der Anlage

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Leistung der Anlage ab und setzt sich aus drei Komponenten zusammen:

  • Ladestation: 600 Euro pauschal oder 1.200 Euro pauschal bei bidirektionaler Ladefähigkeit. Bidirektional bedeutet, dass der Strom in beide Richtungen fließen kann – vom Stromnetz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz.
  • Photovoltaikanlage: 600 Euro pro Kilowatt Peak (kWp), maximal 6.000 Euro.
  • Solarstromspeicher: 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh), maximal 3.000 Euro.

Insgesamt ist somit ein Zuschuss von bis zu 10.200 Euro möglich.

Antragstellung ab dem 26. September 2023, Auszahlung frühestens ab März 2024

Ab dem 26. September 2023 haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag für die Förderung zu stellen. Wie bei anderen Zuschüssen und Förderkrediten ist es wichtig, zuerst die Förderung zu beantragen und erst danach Liefer- und Leistungsverträge abzuschließen. Sobald Sie die Zusage für die Förderung von der KfW erhalten haben, können Sie Ihre Anlage verbindlich bestellen.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt frühestens ab März 2024. Zu diesem Zeitpunkt können Sie die Daten Ihrer installierten Anlage sowie erforderliche Nachweise wie Rechnungen oder Zulassungspapiere bei der KfW einreichen. Die KfW wird Ihre Angaben und Unterlagen überprüfen und den Ihnen zustehenden Zuschuss auf Ihr Konto überweisen.

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